Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Baran der Schneider
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Baran – Der Schneider, Enzian Höfe 2, 72555 Metzingen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Leistungen
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich Änderungsschneiderei und Reparaturen von Textilien an (z. B. Änderungen von Anzügen, Hosen, Hemden, Kleidern sowie Reparaturen von Reißverschlüssen, Knöpfen etc.).
Maßanfertigungen werden nicht angeboten.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die persönliche Auftragserteilung des Kunden in unserem Geschäft zustande. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise.
Die Zahlung erfolgt in bar oder per vereinbarter Zahlungsmethode unmittelbar bei Abholung der Ware, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Ausführung und Abholfristen
Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich.
Der Kunde verpflichtet sich, die abgegebenen Kleidungsstücke spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Abholtermin abzuholen. Danach behalten wir uns vor, Lagerkosten zu berechnen oder die Ware anderweitig zu verwerten.
6. Haftung
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht.
Für Schäden am Kleidungsstück, die auf Materialfehler, unsachgemäße Vorbehandlung oder verborgene Mängel zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Bei Verlust oder Beschädigung haften wir höchstens bis zum Zeitwert des Kleidungsstücks.
7. Reklamationen
Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abholung, reklamiert werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
8. Datenschutz
Für die Bearbeitung der Aufträge werden personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer, ggf. Adresse) gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Metzingen.
Stand: Oktober 2025
